Für die versicherten Personen besteht Versicherungsschutz
- im privaten und beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger
- als Eigentümer und Halter aller auf Sie zugelassener Fahrzeuge sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - so sind z. B. auch Ihre Kinder als Fahrzeughalter und Fahrer versichert
- bei jeder Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln...
- auf Wunsch: die Absicherung für Sie als Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
- Ihr Lebenspartner ist nicht versichert!